Bootshaus Geschlossen – Bitte beachtet die Corona-Regeln

Liebe Mitglieder,

leider ist die Nutzung des Bootshauses laut der derzeitig geltenden Coronaschutzverordnung nicht erlaubt. Bitte haltet die zum jeweiligen Zeitpunkt gültige Verordnung bei euren Aktivitäten ein. Insbesondere der §9 regelt die Belange des Sports.

Aktuell gilt:
§ 9
Sport
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung entsprechend zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.

Haltet Abstand und bleibt gesund
Rainer und Stefan

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