Am 21.08.2026 treten auf dem renaturierten Lippeabschnitt in Sande strikte Sonderregeln in Kraft, die den Kanusport massiv einschränken. Kanus und Kajaks sind nur noch bei Mindestpegel und unter zusätzlichen Auflagen erlaubt, während SUPs und Schlauchboote vollständig ausgeschlossen werden. Der Kanusport in OWL wird dadurch deutlich eingeschränkt, ist doch die Lippe nahezu der einzige strömende Kleinfluss mit kontinuierlich für den Kanusport ausreichender Wasserführung in der Region. Die neue Pegelgrenze verhindert nun aber an vielen Tagen im Jahr jede Befahrung, und zusätzliche Anmelde‑ und Registrierungspflichten schaffen bürokratische Hürden. Von Sport‑ und Ehrenamtsförderung kann unter solchen Bedingungen keine Rede sein. Naturschutz ist wichtig – doch er braucht Augenmaß und echte Beteiligung derjenigen, die das Gewässer seit Jahrzehnten verantwortungsvoll nutzen.

Im Detail sieht die Verordnung folgendes vor:
Die Bezirksregierung Detmold hat eine neue Verordnung für den renaturierten Abschnitt der Lippe bei Sande unterhalb des Lippesees erlassen. Laut Amtsblatt gelten ab dem 21.08.2026 zwischen Kilometer 206,0 und 205,3 besondere Befahrungsbestimmungen.
Kanus und Kajaks auf der Lippe sind dort nur bei Mindestpegel (Bentfeld >90cm) und mit bestimmten Auflagen erlaubt. Alle anderen Wasserfahrzeuge wie SUP´s und Schlauchboote sind ausdrücklich nicht zulässig.
Eine Befahrung des Abschnitts ist generell unterhalb eines bestimmten Mindestpegels (Pegel Bentfeld <90cm) nicht mehr zulässig. Weitere Bedingungen, wie z.B. die Anmeldung der Bootskontingente auf der Seite der Bezirksregierung oder ein Uferbetretungsverbot, kommen hinzu.
Der entsprechende Bedingungen, die erfüllt sein müssen, sind auf der Seite wilde-lippe zu finden.
Der Kanu-Verband NRW weist auf die neue Regelung hin, bleibt aber über den Bezirk 10 weiter in Gesprächen mit der Bezirksregierung aktiv. Der Gewässerführer, und damit auch die canua App und die Befahrungsregelungen des DKV sollen zeitnah angepasst werden.
Hier findet Ihr die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Lippe im kompletten Wortlaut. Auf der Seite wilde-lippe gibt es unter Service auch einen Kontakthinweis zur Bezirksregierung.


























