Wir Trainieren Wieder – Regeln für den Trainingsbetrieb

Wir haben ein Konzept erarbeitet, das es uns erlaubt unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften zur Reduzierung des Infektionsrisikos den Trainingsbetrieb wieder aufzunehmen. Wir haben dazu alle, die sich für das Training angemeldet haben, in Gruppen zu Max. 5 Personen eingeteilt. Eure Gruppenleiter werden sich in den nächsten Tagen bei Euch melden und euch mitteilen, wann und wie es losgeht. Diese Regelungen erfordern von allen Beteiligten viel Disziplin und Engagement.

Regeln für den Trainingsbetrieb im Kanu-Club Wiedenbrück-Rheda e.V. während der Corona Pandemie“

  1. Sportlern und Betreuern mit jeglichen Krankheitssymptomen oder die sich in angordneter häuslicher Quarantäne befinden, ist die Teilnahme am Training untersagt.
  2. Angehörige von Risikogruppen sollten einzeln trainieren und nicht am Training teilnehmen.
  3. Es ist jederzeit mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten.
  4. Umkleiden und Duschen erfolgt zu Hause.
  5. Die Trainingsgruppe besteht aus maximal 5 Personen inklusive Fahrtenleiter. Diese Gruppe trainiert solange die Beschränkungen gelten in fester Zusammensetzung zusammen. Wechselnde Besetzungen innerhalb der Trainingsgruppen sind nicht erlaubt. Dazu wird ein Wochentrainingsplan erstellt.
  6. Die Teilnehmer melden sich bitte vor dem Training bei ihrem Fahrtenleiter an und ab. Dazu sollte ggf. eine Whatsapp-Gruppe für jede Trainingsgruppe gebildet werden.
  7. Im Falle einer Corona-Infektion ist die gesamte Trainingsgruppe sowie Rainer Peitz oder Stefan Barwich zu informieren.
  8. Jeder Sportler benutzt ausschließlich seine eigene Ausrüstung. Wer Vereinsmaterial benötigt, bekommt dies für diese Zeit fest zugeteilt (Boot, Helm, Schwimmweste, Paddel). Es darf nicht gewechselt werden.
  9. Jeder lagert bitte sein Paddel in seinem Boot, nicht im Paddelregal. Wer Vereinsausrüstung nutzt, lagert diese in seinem zugeteilten Boot. Jedes Vereinsboot wird gekennzeichnet.
  10. Es muß eine Teilnehmerliste mit Name und Telefon-Nr. geführt werden. Diese liegt auf einem Stehtisch im Vorraum beim 10er-Canadier.
  11. Dort steht auch Desinfektionsmittel für die Hände bereit.
  12. Ablauf des Trainings:
    1. Pünktliches Eintreffen auf dem Schulhof, fertig umgezogen.
    2. Der Fahrtenleiter öffnet die Bootshaustüren.
    3. Er trägt alle Anwesenden in die Teilnehmerliste ein.
    4. Jeder holt einzeln sein Boot aus dem Keller, notfalls mit Hilfe durch den Fahrtenleiter. Vorher Hände desinfizieren.
    5. Zügiges Starten am Steg. Auch auf dem Wasser immer mindestens 1,5 Meter Abstand außer bei Kenterungen. Hier ist Nothilfe erlaubt.
    6. Wasserschlachten, mutwilliges Kentern und Schwimmen ist untersagt.
    7. Beim Wiederanlegen am Steg auf Abstände achten.
    8. Jeder legt sein Boot wieder einzeln im Keller ab.
    9. Pünktliches Ende des Trainings.
    10. Eltern oder sonstige Begleitpersonen halten großen Abstand von der Gruppe, kein Betreten des Bootskellers.

Grundsätzlich gelten auch im Trainingsbetrieb

  • die allgemeinen Gesetze und Verordnungen,
  • die vom Deutschen Kanu-Verband aufgestellten Übergangsregeln,
  • die 10 Leitplanken des DOSB.

Darüber hinaus ist insbesondere an den gesunden Menschenverstand zu appellieren. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.

Rheda-Wiedenbrück, den 12.05.2020 Rainer Peitz und Stefan Barwich

Sportbetrieb im KCWD während Corona – 12.05.2020

Liebe Kanuten/innen,

die Corona-Pandemie führt bei uns allen zu großen Einschränkungen und Veränderungen in unserem Leben. Dies betrifft auch die von uns allen so heißgeliebte Ausübung des Kanusports und insbesondere unser gemeinsames Vereinsleben mit seinen intensiven sozialen Kontakten. Denn das ist es ja eigentlich, was den Kanusport im KCWD ausmacht: Der Klönabend am Donnerstag, Paddeln auf der Ems und die gemeinsamen Fahrten im In- und Ausland. Leider ist dies derzeit und auch in naher Zukunft im gewohnten Umfang nicht möglich.

Trotz der viel diskutierten Lockerungen und der hoffentlich anhaltenden positiven Entwickung der Infektionszahlen müssen auch wir Kanuten/innen uns an die gültigen Verordnung der CoronaSchVO halten, um uns und unsere Mitmenschen vor Infektion mit dem Corona Virus zu schützen. Wir weisen daher auf folgendes hin:

  • Zusammenkünfte und Ansammlungen in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind weiterhin untersagt (CoronaSchVO §12).
  • Die allgemein gültigen Gesetze und Verordnungen sowie die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sind strikt einzuhalten.

Diese einschränkenden Maßnahmen zeigen Wirkung und aus diesem Grund sind ab dem 11.05.2020 einige Lockerungen bzw. Ausnahmen für den Sportbetrieb beschlossen worden, die es uns erlauben ausschließlich den Trainingsbetrieb in kleinen Gruppen unter sehr eingeschränkten und definierten Bedingungen wieder aufzunehmen.

Dazu haben wir in Anlehnung an

„Die zehn Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes“

sowie den

„Übergangsregeln zur Wiederaufnahme des öffentlichen Sportbetriebs in den Vereinen im Kanusport“ vom deutschen Kanu-Verband

einige Regeln aufgestellt, wie ein Trainingsbetrieb mit festen Gruppen aus maximal 5 Teilnehmern inklusive Fahrtenleiter durchgeführt werden kann. Zum Ablauf schaut Euch bitte die

Regeln für den Trainingsbetrieb im Kanu-Club Wiedenbrück-Rheda e.V. während der Corona Pandemie“

an und befolgt diese strikt. Wir werden uns bemühen möglichst allen interessierten Paddlern die Möglichkeit zu geben, in einer Kleingruppe zu paddeln.

Alternativ besteht für jeden einzeln bzw. für Familien / Personen aus einem Haushalt natürlich die Möglichkeit für sich privat, unabhängig vom Verein zu paddeln. Dazu kann das eigene Boot und in Absprache auch das zugewiesene Vereinsboot / -ausrüstung aus dem Bootskeller entnommen und wieder eingelagert werden. Die gültigen Verordnungen und Gesetze sind natürlich zu beachten und im Bootskeller gelten die „Regeln für den Trainingsbetrieb …“. Derartige Besuche im Bootshaus und Fahrten sind zwingend ins Fahrtenbuch und in die Kontaktliste im Bootskeller einzutragen. Sie sind so einzurichten, daß sie nicht mit den Trainingsgruppen kollidieren. Diese haben Vorrang.

Der sonstige Vereins- und Sportbetrieb ist jedoch weiterhin bis auf weiteres ausgesetzt. Das Bootshaus mit Umkleidekabinen, Toiletten, Aufenthalts- und Jugendraum darf weiterhin nicht genutzt und betreten werden. Gruppenausstattung wie Jurte, Event-Shelter etc. dürfen nicht verwendet werden. Der Vereinsabend und alle im Programm 2020 aufgeführten Veranstaltungen fallen bis auf weiteres aus, insbesondere findet die Pfingstfahrt nach Hannoversch-Münden und die Wildwasserfahrt nach Garmisch-Partenkirchen als Vereinsveranstaltung nicht statt. Wer privat dorthin fahren möchte, meldet sich bitte umgehend bei den Fahrtenleitern Manfred Jung und Stefan Barwich, damit diese Kontakt mit den Campingplatzwarten aufnehmen können.

Um uns und unsere Mitmenschen zu schützen, gilt es die Risiken in allen Bereichen zu minimieren. Das ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.

Wir hoffen, daß mit diesen Maßnahmen ein erster Schritt auf dem noch langen Weg zurück in das normale Vereinsleben getan ist, den wir alle gemeinsam gehen wollen. Wir halten Euch auf dem laufenden und melden uns sobald es Neuigkeiten gibt.

Bleibt gesund und haltet unserem Sport und dem KCWD die Treue.


Mit sportlichen Grüßen

Rainer Peitz und Stefan Barwich

Rheda-Wiedenbrück, den 12.05.2020

Corona und Kanu – Wie geht’s weiter?

Liebe Vereinsmitglieder,
wir hoffen, es geht euch allen gut. Aufgrund der aktuellen Corona Situation ist unser Vereinsleben sehr eingeschränkt worden. Gestern haben Stefan und ich uns zusammengesetzt und über die aktuelle Lage gesprochen. Am Dienstag werden wir eine Vorstandssitzung abhalten. Wir bemühen uns einen Weg zu finden, das Training auf der Ems wieder anzubieten. Hierzu brauchen wir ein paar Infos von euch.
Wer in nächster Zeit wieder am Training auf der Ems teilnehmen möchte schreibt bitte eine WhatsApp an Rainer 0176/54040490.
Darin sollte euer Name, Anschrift und Telefonnummer stehen.
Desweiteren ob ihr Vereinsmaterial benötigt und dazu euer Wunschmaterial.
Wir melden uns mit weiteren Einzelheiten nach unserer Vorstandssitzung.
Bleibt gesund und haltet unserem Sport die Treue.
Viele Grüße Rainer und Stefan

Nachfolgend findet Ihr eine e-mail des Kanuverbandes Nordrhein-Westfalen bzw. des Kanu-Bezirks 10 Ostwestfalen zum Thema.


Gesendet: Freitag, 08. Mai 2020 um 19:16 Uhr
Von: “KV NRW Bezirk 10” <info@kanu-nrw-bezirk10.de>
An: stefan.barwich@web.de
Betreff: KV NRW Bezirk 10 News 08.07.2020

BannerKanuNRWBezirk10_1920 Wiederaufnahme des Sportbetriebs in Vereinen / Sanitärnutzung & Trainingsgruppen Hallo reader
  insbesondere zu den Themen „Sanitäranlagen & Trainingsgruppengröße“ haben uns bereits zahlreiche Rückfragen erreicht. Deshalb an dieser Stelle noch ein paar Ausführungen zu diesen Punkten:
  „Sanitäranlagen“: In NRW ist die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt, Toilettenräume/Sanitäranlagen gehören ausdrücklich zum Hygienekonzept. à „In den Sanitäranlagen gibt es eine ausreichende Menge an Handdesinfektionsmitteln, Flüssigseife und Papierhandtüchern. Der Abfall sollte in geschlossenen Behältern kontaktfrei entsorgt werden.“
  Viele kommunale Sportanlagen gehen momentan leider derzeit dazu über die Anlagen komplett zu schließen, hier müsste man sich ggf. nochmals mit den entsprechenden Behörden in Verbindung setzen, um Lösungen im Sanitärbereich zu erarbeiten.
  „Trainingsgruppen“: Hier ergibt es derzeit ein etwas uneinheitliches Bild. Laut CoronaSchVO gibt es hier keine klare Vorgaben bezüglich der Gruppengröße. Seitens des Sports gibt es folgende Empfehlungen: Beim DKV heißt es max. 5 Personen (vier Sportler + 1 Trainer) in einer Trainingsgruppe. Der LSB empfiehlt den Richtwert: wenigstens 10m² pro Person. Wichtig sind hier auf jeden Fall die einzuhaltenden Kontaktabstände mind. 1,5 – 2,0 m! Hinweise für Trainer/innen: Hinweis als PDF-Datei
  Wir weisen an dieser Stelle auch nochmals auf CoronaSchVO § 12 hin: Zusammenkünfte und Ansammlungen, Verhalten im öffentlichen Raum (1) Zusammenkünfte und Ansammlungen in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind weiterhin untersagt.
  Wichtig: Jeder Verein sollte seine Regeln und dessen Umsetzung eigenverantwortlich im Rahmen des Erlasses festlegen, kontrollieren und dokumentieren. Dabei ist es sinnvoll, den Sportbetrieb verantwortungsvoll und vorsichtig “hochzufahren“. Nehmt Euch die Zeit zur Vorbereitung. Insbesondere bei Vereinen mit großem Sportbetrieb oder örtlichen Beschränkungen (z.B. kleines Vereinsgelände etc.) sollte dies erst stufenweise passieren. Dabei ist insbesondere die Kommunikation mit den Mitgliedern nicht zu vernachlässigen.
  Als Ansprechpartner bieten zudem Stadt-und Kreissportbünde den Vereinen weitere hilfreiche Informationen. Fragt gerne dort Eure Ansprechpartner.
  Weitere Fragen könnt ihr natürlich jederzeit auch gerne an uns richten unter: info@kanu-nrw.de
  Mit besten Grüßen Kanu-Verband NRW e. V. logo Jens Lüthge und Randolf Wojdowski
Geschäftsführer

Tel.: +49 203 / 7381-653
Fax: +49 203 / 7381-650
  email: randolf.wojdowski@kanu-nrw.de
Friedrich-Alfred-Str. 25
47055 Duisburg Danke für das Lesen. Bis bald! Das Kanu NRW Bez 10 Vorstandsteam Austragen | Abonnement verwalten
Kanu NRW Bezirk 10 H.Brinkmann An der Reihe 3a 32657 Lemgo