Weiterhin Verbot des Sportbetriebs und von Zusammenkünften in Sportvereinen bis zum 03.05.2020

Liebe Kanuten/innen,  

Die teilweise neuen Regelungen vom 17.04.2020 betreffen in keinster Weise das bisher geltende Kontaktverbot oder den generellen Sportbetrieb. Dieser sowie alle Zusammenkünfte in Sportvereinen bleiben leider weiterhin verboten. Somit kann noch keine Entwarnung bezüglich der Sperrung der Sportstätten und Vereinsaktivitäten gegeben werden. Die gültigen Regelungen wurden bis zum 03.05.2020 verlängert

Das Betretungsverbots des Bootshauses entsprechend unserer Info auf der Homepage bzw. Mail vom 16.03.2020 bleiben also unverändert in Kraft.  

Bitte haltet Euch an die Regelungen und informiert Euch dazu auf der Homepage des Kanu-Verbandes NRW.

https://www.kanu-nrw.de/content/

Dort gibt es auch Informationen zur kanusportlichen Nutzung von Gewässern in Bezug auf die Corona-Verordnung.

Wir informieren Euch umgehend, sobald es neue Informationen oder Regelungen gibt.

Haltet also durch und freut Euch auf die Zeit, wenn wir wieder gemeinsam auf’s Wasser gehen können.

Bleibt gesund und bis bald

Rainer und Stefan

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